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NIS2-Checkliste: Sind Sie vorbereitet?

Der 25-Punkte-Selbstcheck für den Mittelstand. Prüfen Sie in wenigen Minuten, wo Ihr Unternehmen bei NIS2 wirklich steht – und wo noch Lücken sind.

  • Betroffenheits-Check: Gilt NIS2 überhaupt für Sie? (18 Sektoren + Größenschwellen)
  • Die 10 Risikomanagement-Maßnahmen nach Art. 21 als Selbstcheck
  • Meldefristen auf einen Blick: 24 Stunden / 72 Stunden / 1 Monat
  • Governance & Leitungsverantwortung – was die Geschäftsführung tun muss
  • Nachweisbarkeit: worauf es im Prüf- und Auditfall ankommt

Erstellt von Dr. Stefan Spörrer, LL.M.

Wirtschaftsjurist & geprüfter Datenschutzbeauftragter, Herausgeber von MGMSYS.de. Faktentreu nach EU-Richtlinie (EU) 2022/2555. Orientierung, keine Rechtsberatung.

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Checkliste zum Abhaken – oder interaktiv prüfen?

Die NIS2-Checkliste ist Ihr Selbstcheck zum Ausdrucken und Abhaken: Sie führt in 25 Punkten durch Betroffenheit, die zehn Risikomanagement-Maßnahmen nach Artikel 21, die Meldefristen (24 Stunden / 72 Stunden / 1 Monat) und die Pflichten der Geschäftsleitung. So sehen Sie auf einen Blick, wo Ihr Unternehmen steht und wo noch Lücken sind.

Wollen Sie zunächst nur wissen, ob NIS2 überhaupt für Sie gilt? Nutzen Sie den interaktiven NIS2-Betroffenheits-Check – in drei Minuten zur Ersteinordnung. Alle Hintergründe zur Umsetzung finden Sie auf der Themenseite NIS2 umsetzen.

Häufige Fragen zu NIS2

Was ist die NIS2-Richtlinie?
NIS2 (EU-Richtlinie 2022/2555) ist die überarbeitete EU-Vorgabe zur Cybersicherheit. Sie verpflichtet deutlich mehr Unternehmen als die Vorgängerregelung zu Risikomanagement, Sicherheitsmaßnahmen und einem geregelten Meldewesen bei Sicherheitsvorfällen.
Für wen gilt NIS2?
NIS2 gilt für „wesentliche" und „wichtige" Einrichtungen in 18 Sektoren – in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein (z. B. kritische Betreiber). Die konkrete Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Welche Meldefristen gelten bei einem Sicherheitsvorfall?
Gestaffelt: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine Vorfallsmeldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht innerhalb eines Monats nach der Meldung.
Was verlangt Artikel 21?
Art. 21 fordert geeignete und verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen – u. a. Risikoanalyse, Incident Handling, Business Continuity/Backup, Lieferkettensicherheit, Cyberhygiene und Schulungen, Kryptografie, Zugriffskontrolle und Multi-Faktor-Authentifizierung. Die Checkliste führt alle zehn Bereiche auf.
Haftet die Geschäftsführung bei NIS2?
Ja. Die Leitungsorgane müssen die Risikomanagement-Maßnahmen billigen und ihre Umsetzung überwachen; zudem besteht eine verpflichtende Schulungsteilnahme. Bei Verstößen drohen Sanktionen.
Ist die Checkliste kostenlos?
Ja. Nach Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse (Double-Opt-In) erhalten Sie die Checkliste kostenlos als PDF. Sie können sich jederzeit wieder abmelden.